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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Die Verwendbarkeit von Bauprodukten für die keine Anwendungsnormen existieren, wird durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bestätigt.

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) kann in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden. Mit der abZ können regelungsbedürftige - z.B. innovative - Bauprodukte im Einklang mit der Bauordnung verwendet werden.

Die abZ ist der Klassiker unter den nationalen Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte.

Für die bisher nicht durch Normen geregelten Haustechnikprodukte wurde die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-42.5-600 für Mücher „Rohrverbinder aus Kautschuk-Elastomer zum Verbinden von Rohren in der Hausinstallation“ vom DIBt erteilt.

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